Das Selbstverständliche!
Zum Selbstverständnis gehört das Selbstverständliche. Ein Blick auf die etablierten Strukturen und Traditionen der BaSS zeigt, dass es für diese Arbeitsgemeinschaft selbstverständlich ist,
- Schulpraktische Studien mit Fokus auf den Lerngewinn für die angehenden Lehrer:innen einzurichten, durchzuführen, kritisch zu untersuchen und weiter zu entwickeln,
- in Schulpraktischen Studien als Elementen universitärer Lehrer:innenbildung die theoriegeleite Reflexion schulpraktischer Erfahrungen als unverzichtbar anzusehen,
- Schulpraktische Studien als gemeinsame Aufgabe von Hochschule und Schule (je nach Bundesland und dortiger Gesetzeslage einschließlich der Ausbildungsseminare der Zweiten Phase) zu betrachten und daher allen in Schulpraktische Studien involvierten Lehrerbildner:innen Aufmerksamkeit zu widmen,
- eine Plattform für die Verantwortlichen dieser Prozesse an den Hochschulen zu bieten, also insbesondere den Leitungen der Praktikumseinrichtungen, die ihre Impulse aus den je eigenen Erfahrungen einbringen und die Vernetzung innerhalb der BaSS bereichern können.
Und wie der Name sagt:
- Als Arbeitsgemeinschaft an all diesen Aspekten zu arbeiten – und sie nicht lediglich darzustellen.
Die bundesweite Vernetzung der an den Hochschulen für Schulpraktische Studien verantwortlichen Mitarbeiter:innen ist zentrales Entwicklungsinstrument der BaSS, v.a. um ihnen insbesondere eine Möglichkeit des kollegialen Austausches über inhaltlich-curriculare, methodische sowie organisatorisch-logistische Fragestellungen zu bieten. Der Austausch bildet wiederum ein wichtiges Fundament für die Mitglieder, um in der konzeptionellen Beratung der weiteren für die Lehrer:innenbildung zuständigen Personen an der Hochschule, aber auch den Zuständigen an den Schulen tätig zu sein. Die Bundesarbeitsgemeinschaft versteht sich somit als Motor für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Schulpraktischer Studien in allen ihren bundesweit unterschiedlichen Formaten.
Die Ziele und Aufgaben
Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft haben sich vor dem Hintergrund ihres Selbstverständnisses für ihre Tätigkeit folgende Ziele und Aufgaben gesetzt:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft
- bildet eine Plattform für den Dialog über die Weiterentwicklung der in jeder Institution und Region spezifischen Ansätze zur Realisierung Schulpraktischer Studien.
- entwickelt, erprobt, dokumentiert, teilt und evaluiert Varianten der Gestaltung Schulpraktischer Studien.
- erarbeitet Möglichkeiten für die Forcierung des Dialogs zwischen Hochschule, Schule, ggf. Ausbildungsseminaren der Zweiten Phase sowie der Schulverwaltung, um eine Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches zu ermöglichen.
- tauscht Informationen über die Entwicklungen der Schulpraktischen Studien in den einzelnen Bundesländern bzw. an den einzelnen Standorten sowie in anderen europäischen Ländern aus.
- formuliert Standpunkte zu bildungs- und hochschulpolitischen Diskussionen und bringt sich in Entscheidungsprozesse für die Verbesserung Schulpraktischer Studien ein.
Die Organisation der Bundesarbeitsgemeinschaft
Mitglieder
Personen, die sich in einem Schwerpunkt mit Schulpraktischen Studien beschäftigen, werden auf eigene Bitte hin von einem Mitglied des Vorstands als Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft aufgenommen.
Arbeitsgruppen
Zu spezifischen, längerfristig zu bearbeitenden Themen organisieren sich Teilgruppen der Arbeitsgemeinschaft in Arbeitsgruppen. Dies erfolgt in Rücksprache mit dem Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgruppen informieren die Mitglieder der BaSS regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Arbeit – bspw. im Rahmen der jährlichen Tagung oder der Publikation.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel jedes Jahr, mindestens aber alle zwei Jahre, während der Arbeitstagung statt. Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht der Sprecherin oder des Sprechers und des Vorstands entgegen und beschließt Schwerpunkte der weiteren Tätigkeit in Absprache mit dem Vorstand.
Vorstand
Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft wählen im Abstand von zwei Jahren auf der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Vorstand. Der Vorstand besteht minimal aus der Sprecherin oder dem Sprecher, wird allerdings in der Regel durch weitere Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft ergänzt.
Der Sprecher oder die Sprecherin repräsentiert die Bundesarbeitsgemeinschaft nach innen und nach außen. Sie oder er delegiert Teilaufgaben in Absprache mit den Mitgliedern des Vorstands.
Der Vorstand legt jährlich gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Tätigkeiten im Rahmen der Amtsführung ab. Eine Verlängerung der Amtszeit der Personen des Vorstands ist möglich, setzt allerdings die erneute Wahl voraus.
Kontakt
Alle Kontaktinformationen zur Bundesarbeitsgemeinschaft finden sich unter Ansprechpartner:innen